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   BVerwG, 02.07.1976 - VI C 4.76   

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BVerwG, 02.07.1976 - VI C 4.76 (https://dejure.org/1976,601)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1976 - VI C 4.76 (https://dejure.org/1976,601)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1976 - VI C 4.76 (https://dejure.org/1976,601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterbliebene Protokollierung der klägerischen Parteiaussage - Ausschluss des Rügerechts - Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Obliegenheit der Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Protokollfehler - Rügeverzicht durch Rechtsunkundigen - Revisionsrüge - Parteiaussage - Zeugenaussage - Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 66
  • NJW 1977, 160
  • NJW 1977, 263
  • MDR 1976, 1047
  • DÖV 1976, 749
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Zwar kann auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts aus der Sicht des Wehrpflichtigen sachdienlich erscheinen (vgl. dazu BVerwGE 17, 245 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG VI C 129.74 -), sie gehört aber nicht zu den unabdingbaren Obliegenheiten der Partei.
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Zwar kann auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts aus der Sicht des Wehrpflichtigen sachdienlich erscheinen (vgl. dazu BVerwGE 17, 245 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG VI C 129.74 -), sie gehört aber nicht zu den unabdingbaren Obliegenheiten der Partei.
  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Denn gemäß § 105 VwGO n.F. in Verbindung mit den §§ 161 Abs. 1 Nr. 1, 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO n.F. kann die Aufnahme der Aussagen der vernommenen Partei in die Verhandlungsniederschrift auch dann nicht mehr entfallen, wenn das Urteil - wie in Wehrpflichtsachen - der Revision unterliegt (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1975 - BVerwG VI C 34.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 45]).
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Die Maßstäbe, die an die Beurteilung anzulegen sind, ob eine Partei die gehörige Aufmerksamkeit hat walten lassen, sind jedenfalls in erster Instanz unterschiedlich je nachdem, ob die Partei sich eines Anwalts bedient hat oder nicht (vgl. BGHZ 25, 66 [72] und BSG NJW 1964, 2227 [2228]).
  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Parteiaussage - Zeugenaussage - Protokollierung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Denn die Regelung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO n.F. dient, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 3. Mai 1976 - BVerwG VI CB 91.75 - dargelegt hat, überwiegend dem Interesse der Beteiligten und berührt nicht die Grundlagen des Verfahrens.
  • BSG, 02.09.1964 - 1 RA 59/63

    Verstoß gegen § 107 SGG durch Nichtgewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
    Die Maßstäbe, die an die Beurteilung anzulegen sind, ob eine Partei die gehörige Aufmerksamkeit hat walten lassen, sind jedenfalls in erster Instanz unterschiedlich je nachdem, ob die Partei sich eines Anwalts bedient hat oder nicht (vgl. BGHZ 25, 66 [72] und BSG NJW 1964, 2227 [2228]).
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Ob die unterbliebene Protokollierung der Zeugenaussagen nach der Neufassung der §§ 159 ff ZPO, insbesondere der §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl 1, 3651) in einem Verfahren, dessen Endurteil - wie hier - der Revision unterliegt, zulässig war, kann mit der Revision in der Tat bezweifelt werden (vgl. BGH Beschluß vom 25. März 1980 - VI ZR 98/79 = VersR 1980, 791; BVerwGE 48, 59, 370 f [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]; BVerwG Urteile vom 2. Juli 1976 - VI C 21/76 = MDR 1976, 1047 = NJW 1977, 313, 314 und VI C 4/76 = MDR 1976, 1047, 1048; Franzki DRiZ 1975, 97, 99 f), bedarf aber keiner abschließenden Entscheidung, weil die Rüge aus anderen Gründen nicht zum Erfolg führt.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

    Scheidet aber die Umgehung solcher prozessualer Sonderregeln aus, so steht das Subsidiaritätsprinzip des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO einer Feststellungsklage gegen den Beklagten nicht entgegen (vgl. BVerwGE 36, 179 [BVerwG 27.10.1970 - VI C 8/69]; 51, 69 [BVerwG 02.07.1976 - VI C 4/76]).
  • BFH, 17.12.2020 - X B 154/19

    Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei

    Nach einer vermittelnden Auffassung soll das Rügerecht bei einem nicht vertretenen Beteiligten nur dann verloren gehen, wenn der betreffende Verfahrensverstoß bei einer Parallelwertung in der Laiensphäre erkennbar war; in den konkret entschiedenen Fällen hat der BFH jeweils die Erkennbarkeit für einen Laien bejaht (BFH-Beschluss vom 01.12.2011 - I B 80/11, BFH/NV 2012, 954, Rz 7; im Ergebnis wohl auch BFH-Beschluss vom 29.10.2008 - VII B 46/08, BFH/NV 2009, 120, unter II.3.; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.07.1976 - VI C 4.76, BVerwGE 51, 66).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 115/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - unterbliebene

    Denn eine Heilung durch rügeloses Einlassen auf eine mündliche Verhandlung gemäß § 295 Abs. 1 Alt 2 ZPO (vgl BVerwG Beschluss vom 31.8.1988 - 4 B 153/88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8) kann bei einem nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten ohnehin nur angenommen werden, wenn das Gericht ihn zuvor auf das Vorliegen des Mangels sowie auf den Verlust des Rügerechts im Falle weiteren Verhandelns ausdrücklich hingewiesen hätte (vgl BSG SozR Nr. 4 zu § 107 SGG; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 SB 2/99 R - Juris RdNr 21; s auch BVerwGE 51, 66, 68).
  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Die Rüge kann jedoch dann nicht erhoben werden, wenn die durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei die unterlassene Protokollierung in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht beanstandet hat (BVerwGE 50, 344; 51, 66).
  • BFH, 21.11.2003 - III B 43/03

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Verletzung der Hinweispflicht

    Eine "Parallelwertung in der Laiensphäre" (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1976 VI C 4.76, BVerwGE 51, 66) spricht dafür, dem Kläger das Unterlassen mit der Folge eines Rügeverzichtes zuzurechnen.
  • BVerwG, 02.11.2007 - 8 B 50.07

    Auswirkungen der Wahl eines Gemeinderats unter der Anwendung von nichtigen

    Das von der Klägerin zitierte Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 4.76 - (BVerwGE 51, 66 = Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 21) befasst sich allein mit der Protokollierung der Aussagen eines als Partei vernommenen Klägers.
  • BVerwG, 19.01.1987 - 6 B 27.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Der beschließende Senat hat mehrfach darauf hingewiesen, daß das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) die Möglichkeit beseitigt hat, den wesentlichen Inhalt der in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Bekundungen im Tatbestand oder getrennt von der rechtlichen Würdigung in den Entscheidungsgründen des Urteils festzuhalten (vgl. BVerwGE 48, 369 und 51, 66).
  • BVerwG, 08.11.1985 - 5 B 135.83

    Rechtsmittel

    Der Kläger, der im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten war, kann sich deshalb nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1, 2. Alt. ZPO darauf, daß die Ergebnisse der von ihm angesprochenen Probebohrungen nicht in die Niederschrift über den Augenschein aufgenommen worden seien, nicht mehr berufen (vgl. BVerwGE 50, 344 [BVerwG 03.05.1976 - VI CB 91/75]; 51, 66 [BVerwG 24.06.1976 - V C 41/74]mit Bezug auf Partei- und Zeugenaussagen im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
  • BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 65.77

    Abänderung einer Häftlingsbescheinigung und Bescheinigung einer längeren

    Als politischer Gewahrsam kann der Anschlußgewahrsam nach § 1 Abs. 5 Satz 2 HHG nur gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene schon im Zustand des politischen Gewahrsams in das Ausland verbracht wird (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - BVerwG VIII C 151.60] [222]; 21, 33 [38]; 54, 101 [104 f.]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 6 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 -).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 7 B 5.80

    Rüge der mangelnden Protokollierung der gerichtlichen Aussagen von Zeugen,

  • BVerwG, 04.01.1984 - 6 CB 65.82

    Anforderungen an die gebotene Protokollierung von Aussagen vernommener Parteien -

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